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Beratung bei Promotionen

Das Netzwerk Qualitative Forschung an der Charité berät Promovenden bei der Entwicklung und Durchführung qualitativer Forschungsmethoden in ihrer Dissertation.

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Beratung bei Promotionen

Die aktuelle Promotionsordnung (2017, Rev. Fassung von 2020) sieht vor, dass bei Eröffnung des Promotionsverfahrens mit einer Monografie eine Bescheinigung vorgelegt wird, in der ein/e bei der Promotionskommission akkreditierte/r Experte/in für qualitative Methoden bestätigt, dass die angewandte qualitative Forschungsmethodik und ihre Durchführung nicht zu beanstanden sind.

Alternativ kann eine Bescheinigung vorgelegt werden, dass vor Beginn des Forschungsvorhabens eine entsprechende Beratung stattgefunden hat.

Wir empfehlen, die Beratung bei der Studienplanung in Anspruch zu nehmen. Dafür können Sie sich gerne an die bei der Promotionskommission akkreditierte/r Experte/in für qualitative Methoden aus unserem Netzwerk wenden.